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Das Thema "Küche" in der Vermietung ist ein vielschichtiges Thema:

Jede Vermietung ist immer im EINZELFALL zu sehen !
 
Jede Mietwohnung, jedes Haus jeder Vermieter, jeder Interessent sind ein individueller Einzelfall.
 
Ohne den Einzelfall zu kennen, kann ich aber sagen:


Ca. 90 % aller Mietinteressenten suchen eine Wohnung

MIT VORHANDENER EINBAUKÜCHE

,eine eingerichtete Küche


ca. 10 % der Mietinteressenten haben bzw. hätten eine eigene Küche.
eine leere Küche
Der eigentliche tiefere Hintergrund wieso ein Vermieter lieber ohne Küche vermieten möchte liegt darin, dass der Vermieter sich lieber nicht mit der Küche beschäftigen/belasten möchte, und er möchte das Thema Küche lieber an den neuen Mieter "verschieben".
 
Der neue Mieter möchte sich aber AUCH NICHT mit dem Thema Küche beschäftigen bzw. belasten, und schiebt sehr gerne die Wohnung beiseite, der potentielle Mieter nimmt dann oft gerne eine andere Wohnung mit einer bereits vorhandener Küche, weil das für ihn bequemer ist.
 
Damit ist das "Thema Küche" wieder Retour beim Vermieter gelandet, denn der Vermieter braucht ja immer noch einen Mieter.
 
Eine Wohnung mit leerer Küche zu vermieten dauert im Normalfall deswegen länger,
weil es einfach weniger Mietinteressenten gibt, die selbst eine eigene Küche mitbringen würden


- (die meisten Mietinteressenten wollen sich damit nicht belasten).

Küche einbauen
Wenn man eine Wohnung über einen längeren Zeitraum betrachtet, so ist niemandem damit gedient, wenn z. Bs. durch Mieterwechsel im Laufe der Zeit 5 verschiedene Küchen in einer Wohnung alle schon montiert waren.

Das bedeutet im Lauf der Jahre 5 x Einbauküche einbauen,
5 x Einbauküche ausbauen,
5 x neue Arbeitsplatte,
5 x der organisatorische Zeitaufwand für Planung, Einbau und Ausbau.
 
(Bei 1 Zi. Appartements z. Bs. ist die Vermietung ohne Küche unüblich, hier ist in praktisch allen 1 Zi. Appartements zum vermieten eine Küche schon vorhanden.)

Das andere Ende der Mietkategorie ist das Reihenhaus/Doppelhaushälfte/freistehendes Einfamilienhaus, bei Häusern ist es nicht so entscheidend, ob eine installierte Einbauküche bereits vorhanden ist.
Bei einem Haus kann man leichter ohne Küche vermieten,
es spricht aber absolut nichts dagegen, wenn eine fertige Einbauküche bereits vorhanden ist.
Da man in einem "Haus" üblicherweise/normalerweise länger wohnt, und ein Haus auch eher für eine Familie in Frage kommt, ist die Küche eher nicht das große Thema.

Wenn die Wohnung ohne Einbauküche ist:

Wenn ich eine Wohnung ohne vorhandene Einbauküche zu vermieten habe, dann inseriere ich gerne und erfolgreich folgendes:

Ich biete die Wohnung an MIT KÜCHE - UND/ODER - OHNE KÜCHE

"Wie man es macht ist es verkehrt", deswegen ist eine Wohnung "mit leerer Küche" eigentlich ideal, denn sie kann gemietet werden von jemand der bereits eine Küche hat, UND sie kann GENAUSO gemietet werden von jemand, der die Wohnung nur mit Küche vorhanden mieten würde.

Ich biete dann an, dass für eine zusätzliche Miete von 30/40/50 € mehr pro Monat eine neue Küche mit gemietet werden kann.

Der Vermieter hat dabei gar keine Arbeit, denn es muss nur ein ca. Preisrahmen/Budget vereinbart werden, und der Mieter hat dann viel Spaß und Freude daran, sich in allen Möbelhäusern selbst nach einer geeigneten passenden Küche umzuschauen.

Der Vermieter muss dann nur noch den Kauf der Küche GENEHMIGEN, denn er bezahlt sie ja auch, und kassiert dann dafür jeden Monat eine z. Bs. 30/40/50 € höhere Miete.


Eine neue Einbauküche sollte in der FARBE einfach HELL sein, das ist neutral, damit macht man nichts falsch, das gefällt jedem.
Eine neue Einbauküche sollte mit einem Geschirrspüler sein, die meisten Interessenten möchten mit einem Geschirrspüler, und der Kaufpreis ist gering dafür.


Im Normalfall ist es so, dass der Kauf der Einbauküche in wenigen Jahren bereits wieder durch die höhere Kaltmiete für den Vermieter hereingekommen ist. Eine Küche hat eine relativ lange Lebensdauer, meine eigene Küche habe ich z. Bs. 1984 selbst gekauft, und ich habe die gleichen Geräte heute noch in Benutzung.

Durch den Kauf der Küche vom Vermieter und die Vermietung kann sich locker ein ZUSATZVERDIENST für den Vermieter einstellen, einfach durch die lange Laufzeit, wie lange eine Küche hält.

Durch meine innovative Vermietungsoption (mit oder ohne Küche) ist es öfters schon vorgekommen, dass die Interessenten sich für eine Wohnung interessieren, weil sie bequem auch mit Küche zu mieten ist.

Unmittelbar vor dem Mietvertrag ist es schon öfters vorgekommen, dass dann doch die Küche selber gekauft wird, und nicht gemietet (weil der Kauf sich besser rechnet für den Mieter).
Dies wäre aber nicht zustande gekommen, wenn die Wohnung im Vorhinein mit leerer Küche inseriert gewesen wäre !
 
Das einfachste und beste ist, wenn in der Wohnung bereits eine Küche vorhanden ist.
 
Ich spreche hier rein aus langjähriger Vermietungserfahrung, was geht, wie es geht, und was man sich an erfolglosen Erfahrungen zukünftig ersparen kann.
 

Wenn man eine Wohnung (oder Haus) mit einer bereits vorhandener Einbauküche vermietet, dann gibt es hier ein paar unterschiedliche Mietvertragsgestaltungsmöglichkeiten:

Die beste und gebräuchlichste ist, man vermietet die Wohnung (Haus) mit Küche vorhanden. Ich vermerke dabei gerne im Mietvertrag, dass die vorhanden Küche zur Wohnung gehört, rein theoretisch sehr abstrakt und auch wirklich praxisfern könnte der Mieter ja die vorhandene Küche ausbauen und mitnehmen, das passiert aber bei meinen Mietern nicht, das gibt es nicht bei mir, der Korrektheit halber nehme ich diesen kurzen Satz gerne im Mietvertrag mit auf.
 
Gelegentlich wird es von Vermietungsprofis auch gemacht, dass der Mieter die Küche für einen symbolischen Betrag kauft, damit ist der Mieter Eigentümer der Küche, und müsste für evtl. anfallende Reparaturen selbst aufkommen.

Der Hausherr gibt zum Mietvertrag eine schriftliche Rückkaufgarantie ab, dann kann der Mieter die Küche in der Wohnung belassen, und muss sie nicht ausbauen.

So wäre die Küche während der Mietzeit im Eigentum des Mieters, und der Mieter müsste für anfallende Reparaturen an der Küche selber aufkommen.

Diese Regelung "Verkauf der Mietküche" und "späterer garantierter Rückkauf "wird selten angewandt, - sie liegt im Bereich des Möglichen, Gestaltungsspielraum Vertragsfreiheit.
 
Das Ergebnis, wie man es letztlich hält mit der Küche, muss im Einzelfall individuell gesehen und entschieden werden.

Es gibt natürlich auch interessante Wohnlagen, Quartiere, die sehr begehrt sind, da weis der kundige Mietinteressent selber, kann er froh sein dass er eine Wohnung bekommt, da hält man sich dann nicht groß noch mit der Küche auf.


 
Ich habe in meiner langjährigen Praxis als Immobilienmakler für Vermietung z. Bs. Wohnungen besser mit Küche vermieten können, besonders gefragte Wohnungen gingen aber auch problemlos auch ohne Einbauküche weg.

 







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